Ringelröteln (Erythema infectiosum)

Diese Virusinfektion wird, schon aufgrund des Namens, sehr häufig mit den Röteln verwechselt. Es handelt sich aber um eine ganz eigenständige Erkrankung, die durch einen vollkommen anderen Erreger ausgelöst wird, das Parvovirus B 19. Es ist das kleinste bekannte humanpathogene, d. h. für den Menschen gefährliche, Virus.

Das Krankheitsbild

Das Virus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen, auch über direkten Kontakt, z. B. die Hände, kann es verbreitet werden. Vorwiegend sind Klein- und Schulkinder von der Infektionskrankheit betroffen, die dann auch Erwachsene anstecken können. Natürlich stecken sich nur die an, die die Ringelröteln noch nicht hatten (ca. 30 Prozent der Erwachsenen). Die Inkubationszeit beträgt ein bis zwei Wochen. Typisches Krankheitszeichen ist ein Ausschlag, der im Gesicht schmetterlingsförmig, an den Armen und Beinen sowie am Körper girlandenförmig aussieht. Er tritt aber nur bei 15 bis 20 Prozent der Erkrankten auf. Grippeähnliche Beschwerden und subfebrile Temperaturen (unter 38 °C) können hinzukommen. Gelenkschmerzen (Arthralgien) , besonders in den kleinen Gelenken, werden vor allem bei Mädchen und jungen Frauen beobachtet.
Meistens jedoch verläuft die Erkrankung ganz ohne Symptome; ansteckend ist der Infizierte aber dennoch. Fatalerweise ist die Virusausscheidung und damit die Ansteckungsfähigkeit am höchsten, bevor sich die Symptome zeigen. Patienten mit dem Exanthem sind praktisch nicht mehr ansteckend. Gefährlich werden die Ringelröteln, wenn Menschen mit einer Abwehrschwäche oder schwangere Frauen sich infizieren.

Ringelröteln in der Schwangerschaft

In etwa 30 Prozent der Fälle wird das Virus über die Plazenta auf das Kind übertragen, in 5 bis 10 Prozent treten bei dem ungeborenen Kind Komplikationen auf, z. B. eine Anämie (Blutarmut) mit generalisierten Wassereinlagerungen in der Haut, aber auch im Brust- und Bauchbereich. Gelegentlich kommt es zu einer Herzmuskelschwäche und zum Tod des ungeborenen Kindes. Angeborene Schädigungen werden nicht gesehen. Besonders problematisch sind Infektionen der Schwangeren zwischen der 8. und 20. Schwangerschaftswoche. Heutzutage ist eine Behandlung des ungeborenen Kindes mit einer Bluttransfusion möglich. Schätzungsweise kommt es jährlich zu 300 bis 500 Totgeburten aufgrund von Ringelröteln in der Schwangerschaft.

Frauen im gebärfähigen Alter sollten unbedingt ihren Immunstatus gegen Parvovirus B19 überprüfen lassen, insbesondere, wenn sie Kontakt zu Klein- und Schulkindern haben.

Biostoffverordnung

(Februar 2007) zur Beschäftigung von Schwangeren mit fehlender Immunität gegen Ringelröteln in Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter

Für Frauen, die keinen Schutz vor Ringelröteln haben, besteht meistens ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bei Auftreten von Ringelröteln in der Kindereinrichtung, und zwar bis drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall. Da die Ringelröteln jedoch häufig ohne Krankheitszeichen verlaufen und daher gar nicht erkannt werden, empfehlen manche Bundesländer sogar ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Dauer der Schwangerschaft.

Information in Stichpunkten

Erreger: Parvovirus B 19

Übertragung: Tröpfcheninfektion, direkter Kontakt, z. B. über die Hände

Inkubationszeit: 1 bis 2 Wochen

Symptome: nur 15-20 % erkranken mit dem typischen Exanthem (im Gesicht schmetterlingsförmig, an den Extremitäten und am Körper girlandenförmig, geringe Temperaturerhöhung (subfebril)

  • Komplikationen: Arthralgien vor allem in den kleinen Gelenken, besonders bei Mädchen und jungen Frauen, bis zu mehreren Monaten

    Bei Patienten mit Immunschwäche: Blutarmut (chronisch-rezidivierende Anämie)

    Infektion in der Schwangerschaft: Schwere Anämie des ungeborenen Kindes mit Wassereinlagerungen, Tod des Kindes im Mutterleib, keine Embryopathie

Therapie: Es gibt keine ursächliche Behandlung. Bei Infektion des Ungeborenen intrauterine Erythrozytentransfusionen

Vorbeugung: Einen Impfstoff gibt es nicht.
Schwangere siehe Biostoffverordnung